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Amtliche Feststellung der Geflügelpest im Landkreis Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügungen

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz informiert über einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelhaltungsbetrieb in der Gemeinde Hohendubrau. Nach dem am 9. Januar 2026 eingegangenen abschließenden Befund des Nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) und zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

Demnach wird die sofortige Aufstallung – die Haltung von Geflügel (ausgenommen sind Tauben und Laufvögel) in geschlossenen Ställen und geschlossenen überdachten Ausläufen – auf dem kompletten Gebiet des Landkreises Görlitz nördlich der Bundesautobahn BAB 4 sowie im südlichen Teil an allen großen Gewässern und einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite angeordnet. Konkret betroffen sind der Berzdorfer See, der Olbersdorfer See sowie die Neiße. Zudem gilt ab 10. Januar 2026 im gesamten Landkreis Görlitz ein Verbot von jeglichen Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln. Dazu zählen Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe.  (Quelle: Landratsamt Görlitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)

 

Weitere Informationen zum Thema sowie eine Karte zum Aufstallungsgebiet finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter folgendem Link: Geflügelpest - Hoch Pathogene Aviäre Influenza (HPAI)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hohendubrau
Di, 13. Januar 2026

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